Notfallausstattung
Die Inhalte der Notfallausstattung sind dem Leistungsspektrum, den Fähigkeiten des Arztes/Psychotherapeuten und dem Patientenklientel der Praxis anzupassen. Die Notfallausstattung ist entsprechend der individuell erarbeiteten Liste vollständig vorhanden, funktionsfähig und für alle Praxismitarbeiter frei zugänglich. Es existiert keine generelle Vorschrift über die Mindestinhalte der Notfallausstattung, abgesehen von der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift über die Bereitstellung eines Verbandkastens für Mitarbeiter. Die Inhalte der Notfallausstattung sind durch den Praxisinhaber individuell für die Praxis festzulegen.
Zur Festlegung der Ausstattungsinhalte können beispielsweise das QEP®-Muster 1.3.4 (2) Notfallausstattung – Checkliste oder die DIN-Norm 13232 Notfall Ausrüstung (gültig für den Bereich Notfallmedizin) als Orientierung genutzt werden. Praxen, die z. B. ambulante Operationen oder Belastungs-EKG durchführen, sollten einen Defibrillator vorhalten.
Die Notfallausstattung ist…
- praxisindividuell festzulegen, d. h. unter Berücksichtigung des Leistungsspektrums und der Fachgruppe des Arztes auf das Patientenspektrum anzupassen (Babys/Kinder, Diabetiker usw.)
- durch das gesamte Team einsetzbar
- jederzeit vollständig und funktionsfähig vorhanden
- jederzeit für das gesamte Praxisteam schnell und frei zugänglich
- nach jedem Notfall zu überprüfen und zu vervollständigen
- in regelmäßigen Intervallen auf Vollständigkeit und Haltbarkeit von Verbrauchsmaterialien und Medikamenten zu überprüfen
- jederzeit mit funktionsfähigen Batterien bei batteriebetriebenen Instrumenten ausgestattet
Umgangssprachlich wird bei der Notfallausstattung / Notfallausrüstung von einem „Notfallkoffer“ gesprochen. Allerdings ist es wenig relevant, ob es sich tatsächlich um einen Koffer handelt. Denkbar sind auch eine Tasche, ein Rucksack oder ein Rollwagen. Wichtig ist, dass die Anordnung der Medikamente und Instrumente einen reibungslosen und sicheren Zugriff gewährleistet. Dabei haben allerdings Notfallkoffer den Vorteil, dass sie eine gute Übersichtlichkeit und Ordnung bieten.
Die Notfallausstattung muss auch verfügbar sein, wenn beispielsweise der Patient auf dem Parkplatz oder im Treppenhaus der Arztpraxis einen Notfall erleidet.
Regelmäßige Überprüfung der Notfallausstattung Der Praxisinhaber legt Intervalle für Prüfungen der Notfallausstattung fest. Um diese Routineprüfungen zu gewährleisten, ist ein verantwortlicher Mitarbeiter für die Überprüfung der Notfallausstattung zu benennen. Die verantwortliche Person führt in den festgelegten Intervallen, z. B. vierteljährlich, die Überprüfung der Notfallausstattung aus.
Besonders ist dabei zu achten auf:
- Funktionsfähigkeit,
- Vollständigkeit,
- Wartungsbedarf.